Aufnahmeformular / Beitragsordnung
Aufnahmeantrag als PDF-Formular zum ausdrucken
|
AUFNAHME ANTRAG
Ich beantrage die Aufnahme in den Wintersportverein Isartal mit dem Sitz in Icking. Die Aufnahme ist rechtswirksam, wenn Ihnen innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags beim WSVI kein schriftlicher Widerspruch zugeht und der Beitrag bezahlt ist. Ich beantrage die Mitgliedschaft für folgende Personen ab:
Anschrift:
* Bitte angeben falls Sie die Vereinspost per E-Mail erhalten wollen. Andernfalls werden die Rundschreiben per Post verschickt.
Einzugsermächtigung für den jew. Jahresbeitrag mittels Lastschrift von u. g. Konto:
Näheres zur Mitgliedschaft ergibt sich aus der
Ort:___________________ Datum:___________________
___________________________________________________________________ Unterschrift des Mitglieds (bei Minderjährigen Unterschrift des Erziehungsberechtigten)Wenn BSV-Mitgliedsausweis erwünscht bitte Passfoto beifügen.
Bitte den Aufnahmeantrag an den WSVI, Spatzenloh 14, 82057 Icking schicken.
Beitragsordnung gültig ab ab 1.1.07
Kinder bis zum 13. Lebensjahr € 24,--/ Jahr Jugendliche von 14 bis 17 Jahre € 24,--/ Jahr Erwachsene ab 18 Jahre € 48,--/ Jahr Familienhöchstbeitrag* € 97,-- / Jahr Assoziierte Mitglieder / Förderer** € 31.- / Jahr
* Bei erreichen des 18. Lebensjahres kann für Familienmitglieder, die noch in der Ausbildung stehen, ein Antrag gestellt werden, die jeweilige Person bis zur Beendigung ihrer Ausbildung im Familienhöchstbeitrag einzuschließen. Die jährlichen Beiträge werden nach dem 15.01. eines Kalenderjahres von den Konten per Lastschrift eingezogen. Bei Zahlern, die ihre Beiträge nicht per Lastschrift einziehen lassen, wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von € 5,11 erhoben. Der Beitrag bei Eintritt während des Jahres wird ab September gezwölftelt. ** Assoziierte Mitglieder sind Förderer des Vereins, die den WSVI mit einem Jährlichen Mindestbeitrag von € 31.- unterstützen, Sie erhalten sämtliche Vereinsnachrichten und nehmen an allen gesellschaftlichen Veranstaltungen teil. Assoziierte Mitglieder / Förderer können nur eine beratende Funktion innehaben, sie sind demzufolge nicht stimmberechtigt. Ein assoziiertes Mitglied kann, den Regeln des BLSV entsprechend, weder ordentliches Vollmitglied im BLSV noch im WSVI sein, es ist somit nicht unfallversichert. Für assoziierte Mitglieder / Förderer sind über den WSVI keine Abgaben an den BLSV zu entrichten, Der WSVI hat keine Möglichkeit sich dieser Vorgaben zu entziehen, da der Verein sonst nicht über den BLSV bezuschusst werden kann. Anträge auf Änderung in der Mitgliedschaft sind bitte bis spätestens 10.01. eines Kalenderjahres unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Ausbildung beim
1. Kassier, Uwe Kahlert Sudetenstrasse 47a, 82515 Wolfratshausen
einzureichen. Sollte der Antrag nicht
rechtzeitig vorgelegt werden, gilt automatisch der Jahresbeitrag für
Erwachsene. Im Bedarfsfall fordern Sie die entsprechenden
Formulare an, bzw. laden Sie sich diese
|